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Verhalten in den Schutzgebieten


In den Schutzgebieten ist es nicht erlaubt, die für Besucher gesperrten Wege zu befahren oder zu betreten sowie die öffentlichen Wege zu verlassen. Hunde sind unbedingt an der Leine zu führen. Sind Sie mit dem Fahrzeug unterwegs, fahren Sie an die Beobachtungstürme bitte so weit wie zugelassen heran, so stören Sie am wenigsten.

 

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