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Verhalten in den Schutzgebieten
In den Schutzgebieten ist es nicht erlaubt, die für Besucher gesperrten Wege zu
befahren oder zu betreten sowie die öffentlichen Wege zu verlassen. Hunde sind
unbedingt an der Leine zu führen. Sind Sie mit dem Fahrzeug unterwegs, fahren
Sie an die Beobachtungstürme bitte so weit wie zugelassen heran, so stören Sie
am wenigsten.

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